Kosten für Mitglieder und vereinsfremde Personen / Stornokosten

14.01.2013 21:58

Die Kosten werden abhängig von der Anzahl der Personen ermittelt.

Für Mitglieder gilt, dass während der Wintersaison pro Nacht und Person EUR 15,00 verrechnet werden.
Kinder bis zum vollendeten 6. LJ sind nicht Bestandteil der Verrechnung; ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. LJ wird die Hälfte verrechnet.

Die Verrechnung für die Sommersaison erfolgt sinngemäß mit der Einschränkung, dass nur EUR 10,00, aber zuzüglich des verbrauchten Stroms verrechnet werden.

Vereinsfremden Personen werden saisonunabhängig EUR 20,00/Person und Nacht zuzüglich des verbrauchten Stroms in Rechnung gestellt.
Die Regelung für Kinder gilt sinngemäß.

Generell gilt, dass maximal 8 Erwachsene pro Nacht verrechnet werden.

Einzahlungen sind zu leisten auf das Vereinskonto

bei 60000 BAWAG/PSK 510078489 lautend auf den „Verein der Offiziere uns Unteroffiziere der ehemaligen Garnison Wolfsberg“.

Die Bezahlung erfolgt dabei in zwei Schritten:
Die Anzahlung in Höhe der Hälfte der errechneten Kosten ist binnen einer Woche nach Mitteilung der Vergabeentscheidung fällig.
Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Aufenthaltsantritt zur Zahlung fällig.
Bei einem Rücktritt (Abmeldung) bis 6 Wochen vor Aufenthaltsantritt fallen keine Stornokosten an. Bei späteren Absagen fallen Stornokosten in Höhe der Hälfte der Anzahlung an. Der verbleibende Betrag wird rücküberwiesen.


Da es sich bei unserem Ferienhaus um eine soziale Einrichtung ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, ersucht der Vereinsvorstand um wahrheitsgemäße Angabe der Personenanzahl sowie um Einhaltung der Zahlungstermine.